Kein Meersäuli in der Wohnung?

Frage:
Wir haben unserer Enkelin zu Weihnachten ein süsses Meerschweinchen geschenkt. Nun behaupten ihre Eltern, dass sie das Tier zurückgeben müssen, da sie in einer Mietwohnung leben. Stimmt das?
Monika L., Uster
 
Veronika Novak Bürgisser, Personalchefin und Rechtsanwältin, anwortet:
Es kommt prinzipiell darauf an, was im Mietvertrag steht. Enthält der Mietvertrag keine Bestimmungen über Haustiere, ist deren Haltung grundsätzlich zulässig. Eine Ausnahme gilt für aussergewöhnliche Tierarten mit hohem Stör- oder Gefährdungspotenzial wie etwa Papageien, Schlangen oder das Halten von Tieren in grosser Zahl.
 
Wenn der Mietvertrag Haustiere ganz oder teilweise verbietet, sind dennoch in jedem Fall Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche, Kanarienvögel und andere unproblematische Kleintiere erlaubt. Jedenfalls solange sie nicht in grosser Zahl gehalten werden und zu keinen Klagen Anlass geben. Das Gleiche gilt für Zierfische, sofern der Einbau des Aquariums keine Eingriffe in die Bausubstanz erfordert.
 
Eine genauere Regelung der Haustierhaltung kann sich auch in der Hausordnung finden. Wenn im Mietvertrag darauf verwiesen wird, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen verbindlichen Vertragsbestandteil.