Bitterer Mütterkrieg um den kleinen Marten

Der Bub fühlt sich bei seiner Pflegemama am wohlsten. Das passt der leiblichen Mutter aber nicht. Weil sie neidisch ist, gibt sie ihren sechsjährigen Sohn ins Heim.

Eigentlich hat Marten (6) aus Haldensleben im ostdeutschen Sachsen-Anhalt zwei Mütter: seine leibliche, die er «Bauch-Mama» nennt, und seine Pflegemutter, seine «Herz-Mama».

Trotzdem sitzt der kleine Bub jetzt im Heim – weil seiner leiblichen Mutter offenbar nicht gefällt, wie wohl sich der Bub in seinem neuen Zuhause fühlt. Jennifer F. (35) behauptet über die Pflegemama: «Diese Frau will meinen Marten für sich behalten. Ich habe das Sorgerecht, kann bestimmen, wo mein Junge lebt», sagte sie zur «Bild»-Zeitung.

Was ist geschehen? Vor zwei Jahren gab Jennifer F. (35) den damals Vierjährigen ins Heim. «Ich komme nicht mehr klar mit ihm», gab sie beim Jugendamt als Grund an. Der Kleine leidet an ADHS. Als das Amt ihr später vorschlug, Marten in einer Pflegefamilie unterzubringen, stimmte sie zu. Helene S. (49), Mutter von drei inzwischen erwachsenen Kindern, nahm Marten auf. Fast zwei Jahre lebt er bei ihr. «Er hat tolle Fortschritte gemacht. Wir haben das Übergewicht und die Neurodermitis, unter der Marten litt, in den Griff bekommen. Seine Verhaltensauffälligkeiten wurden dank der Unterstützung der Ärzte weniger.»

Die Bauch-Mama besuchte ihn einmal pro Monat für acht Stunden. Am 10. September entbrannte darüber ein Streit zwischen den Müttern. Helene S. sagte zur «Bild»-Zeitung: «Als sie ihn abends nicht wie vereinbart zurückbrachte, war ich in Sorge, rief die Polizei.»

Daraufhin entschied die leibliche Mutter, die mittlerweile mit ihrem neuen Partner einen zweiten Sohn bekommen hat: «Er kommt wieder ins Heim.» Weil eine Mitarbeiterin des Jugendamtes ihr am Telefon mit der Polizei gedroht hatte, gab Helene S. das Kind schweren Herzens heraus: «Marten hat schrecklich geweint beim Abschied. Ich musste ihm versprechen, dass ich ihn wieder zu mir nach Hause hole.»

Jennifer F. behauptet nun sogar: «Diese Frau hat mein Kind geschlagen.» Dafür kann die leibliche Mutter jedoch keine Beweise liefern. Die Pflegemutter kontert: «Ich erstatte jetzt Strafanzeige wegen Verleumdung.» Helene S. hat beim Familiengericht auch Klage eingereicht wegen der Heimeinweisung. Doch da das alleinige Sorgerecht bei der leiblichen Mutter liegt, erscheint die Klage der Pflegemutter wenig aussichtsreich.