Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Ringier Springer Axel Schweiz AG (RASCH) bietet in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern verschiedene Gewinnspiele an. Je nach Gewinnspiel, kann als Gewinnspielbetreiber jeweils RASCH selbst, sowie aber einer oder auch mehrere der Kooperationspartner direkt auftreten. Nachfolgend wird die für die Durchführung eines Gewinnspieles verantwortliche Partei als «Gewinnspielbetreiber» bezeichnet. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.
§1 Gewinnspiel
- Die Gewinnspiele werden in einer Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.
- An den Gewinnspielen kann teilgenommen werden, indem man einen kostenpflichtigen Anruf (z.B. CHF 1.00/Anruf) tätigt, oder eine kostenpflichtige SMS (z.B. CHF 1.00/SMS) verschickt, oder via eine Gratisteilnahme teilnimmt. Je nach Bedarf und Gewinnspielart gibt es andere Teilnahmemöglichkeiten, wie z.B. Talon, etc. Zur Überprüfung des Einsendeschlusses dient der elektronisch protokollierte Eingang bzw. bei Talons das Datum des Poststempels.
- Informationen zu Laufzeit, Mechanismus und Gewinn sind den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels zu entnehmen.
§2 Teilnahmeberechtigung
- Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr teilnahmeberechtigt. Jüngere Teilnehmer müssen vor der Teilnahme eines Gewinnspiels das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen.
- Um an den Gewinnspielen teilnehmen zu dürfen, ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben zur Person der Wahrheit entsprechen.
- Teilnehmer müssen einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Teilnehmer aus dem Ausland sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Mitarbeiter und deren Angehörige der Ringier Axel Springer Schweiz AG, Ringier AG, deren Tochtergesellschaften und Kooperationspartner des Gewinnspiels sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
§3 Ausschluss von den Gewinnspielen
- Bei einem Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Gewinnspielbetreiber das Recht vor, die entsprechenden Personen vom Gewinnspiel auszuschliessen.
- Alle Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Es können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
§4 Durchführung und Abwicklung der Gewinnspiele
- Die technische Durchführung der Gewinnspiele obliegt dem Gewinnspielbetreiber. Die Gewinnspiele basieren auf einer Zufallsziehung. Die Bedingungen der Ziehung liegen zur Gänze im Verantwortungsbereich des Gewinnspielbetreibers.
- Die Lieferbedingungen der Gewinne werden vom Gewinnspielbetreiber und dessen Kooperationspartnern festgelegt.
- Die Gewinner werden vom Gewinnspielbetreiber oder dessen Kooperationspartner benachrichtigt. Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, die Gewinner bei Bedarf namentlich und bildlich im Internet, Printmedien, TV oder auf Social Media Kanälen zu veröffentlichen. Der Gewinner erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich als einverstanden. Der Gewinnspielbetreiber ist berechtigt, alle Daten des Gewinners an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
- Alle Bargeldgewinne werden dem Gewinner per Banküberweisung zugestellt. Mit der Zustellung der Überweisung des Bargeldgewinns wird der Gewinnspielbetreiber von der Leistungspflicht befreit. Sollte eine Auszahlung, aus Gründen die nicht vom Gewinnspielbetreiber zu vertreten sind, nicht zustande kommen, verfällt dieser Gewinn und auch alle Ansprüche gegen den Gewinnspielbetreiber.
- In einigen Fällen, muss der Gewinn vom Gewinner selbst abgeholt werden, dies gilt vor allem bei grossen Sachpreisen (z.B. Autos, TV-Geräte, etc.). In solchen Fällen wird dem Gewinner der für die Auslieferung des Gewinns zuständige Händler genannt. Holt der Gewinner nicht innerhalb einer bestimmten Frist seinen Gewinn ab, so verfällt der Gewinn und auch der Anspruch gegen den Gewinnspielbetreiber. Die Abholfrist wird dem Gewinner frühzeitig mitgeteilt. Alle Kosten, die durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, etc.) und evt. entstandene Transportschäden trägt der Gewinner selbst.
- Bei Reisegewinnen kann die komplette Abwicklung des Gewinns über einen Reiseveranstalter erfolgen. Der Reiseveranstalter kontaktiert den Gewinner, sobald er vom Gewinnspielbetreiber alle Daten erhalten hat. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Gewinner die Reise zu dem vom Reiseveranstalter festgesetzten Termin antreten und durchführen. Befolgt der Gewinner diesen Termin nicht, so besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn und der Anspruch gegen den Gewinnspielbetreiber erlischt. Sobald der Gewinner die Reise bestätigt, unterliegt er den Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (z.B. Flughafen, Bahnhof, etc.), sowie dessen Folgekosten trägt der Gewinner selbst. Des Weiteren trägt er auch sämtliche privaten Kosten (Minibar, Telefon, Versicherung, etc.), die während der Reise entstehen.
- Barauszahlungen oder Ersatz der Gewinne sind nicht möglich. Ein Gewinnanspruch ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Bei Absage von Veranstaltungen oder Firmenliquidationen, verfallen die Gewinne ohne Anspruch.
- Der Gewinn verfällt, wenn der Gewinner sich nicht innert einer Frist von 1 Monat nach schriftlicher Kontaktaufnahme durch den Gewinnspielbetreiber meldet. Der Gewinner ist dann nicht mehr gewinnberechtigt.
- Der Verkauf von jeglichen bei Wettbewerben oder Verlosungen gewonnen Preise ist verboten. Die Preise sind persönlich und RASCH behält sich vor, bei Verdacht auf Zuwiderhandlung, die betreffenden Gewinner abzumahnen und die Preise verlieren ihre Gültigkeit. Des Weiteren behält sich RASCH vor, die betreffenden Personen zukünftig von der Teilnahme bei weiteren Gewinnspielen von RASCH auszuschliessen.
§5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
- Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, jedes Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt und ohne jegliche Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von diesem Recht macht der Gewinnspielbetreiber insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung der Gewinnspiele nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung des Gewinnspiels durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann der Gewinnspielbetreiber von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§6 Datenschutz
- Der Teilnehmer «registriert» sich automatisch für ein Gewinnspiel, indem er bei Teilnahme per SMS seine Mobilnummer, bei Teilnahme per Telefon seine Telefonnummer, oder bei Gratisteilnahme die erforderlichen Daten preisgibt. Es besteht kein Anspruch auf diese Registrierung. Der Teilnehmer erklärt sich durch diese Registrierung damit einverstanden, dass der Gewinnspielbetreiber alle Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichert.
- Der Gewinnspielbetreiber verpflichtet sich, für die registrierten Daten der Teilnehmer die Datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Daten der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Die erhobenen Daten können vom Gewinnspielbetreiber, dessen Tochtergesellschaften sowie von den Kooperationspartnern des entsprechenden Gewinnspiels zu Marktforschungszwecken genutzt werden.
- Der Teilnehmer willigt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel ausdrücklich ein, dass er vom Gewinnspielbetreiber, dessen Tochtergesellschaften oder Kooperationspartnern Werbenachrichten auf unbestimmte Zeit erhält (Post und Telefon). Der Teilnehmer kann jederzeit und kostenlos den Versand von Werbenachrichten unverzüglich stoppen, indem er dies an den Gewinnspielbetreiber oder dessen Kooperationspartnern mitteilt.
Sofern RASCH der Gewinnspielbetreiber ist, kann der Teilnehmer RASCH jederzeit mitteilen, wenn er die Bearbeitung und Weitergabe zu den unter dieser Ziffer beschriebenen Zwecke nicht möchte: https://www.glueckspost.ch/datenschutz - Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen und weitere Informationen zum Umgang mit Personendaten finden Sie hier.
- Mit dem Aktivieren der Checkbox stimmt der Teilnehmer zu, dass ihm RASCH, die Ringier AG sowie Gesellschaften der Ringier-Gruppe Informationen zu Wettbewerben und Angeboten per E-Mail oder SMS zustellen dürfen. Der Teilnehmer kann sich jederzeit aus dem Verteiler wieder austragen und seine Daten werden in diesem Fall umgehend gelöscht.
§7 Haftung
- Der Gewinnspielbetreiber wird mit Aushändigung resp. der Postaufgabe des Gewinns an den Gewinner von allen Verpflichtungen frei. Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für Verluste, Verspätungen oder Beschädigungen, welche dem Gewinn auf dem Postweg zukommen und welche durch Umstände herbeigeführt werden, welche ausserhalb seines Verantwortungsbereich liegen. Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel des Gewinns.
- Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
- Es wird keine Haftung übernommen für verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, falsche oder verspätete Teilnahmeeintragungen, sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Gewinnspiels oder die Teilnahme beeinflussen könnte.
- Eine Haftung für die durch § 2 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.
§8 Sonstiges
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es wird keine Korrespondenz geführt.
- Alle im Zusammenhang mit dem Gewinn eines Preises verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt der Gewinner.
- Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigenTeilnahmebedingungen davon unberührt.
- Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Gewinnspielbetreiber ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Datum: 11. November 2019
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