Notfall-Transport: Wer zahlt?

Ob ein Hirnschlag zu Hause oder ein Skiunfall im Gebirge: Im Notfall kommen die Ambulanz oder der Rettungs-Helikopter zum Einsatz. Das kann für den Patienten teuer werden, vor allem, wenn er zu wenig gut versichert ist.

Im Notfall zählt jede Minute. Das hat Ida S. aus B. im letzten Dezember erfahren, als sie einen Hirnschlag erlitt. Die 84-jährige Rentnerin hatte gerade begonnen, mit ihrer Tochter und deren Familie das Weihnachtsessen zu geniessen, als ihr rechter Arm heftig zu zucken begann und massive Sprachstörungen auftraten. Der Tochter war sofort klar, dass es sich beim Ereignis um einen Hirnschlag handeln musste. Sie alarmierte umgehend die Ambulanz. Kostenpunkt der Rettungsaktion: 1080 Franken. Knapp die Hälfte der Kosten, nämlich 500 Franken, übernahm die Grundversicherung der Krankenkasse, für den Rest kam die Zusatzversicherung von Ida S. auf. Die Familie ist froh, sich sofort für den Sanitätstransport entschieden zu haben. Ohne sofortige medizinische Intervention hätte Ida S. den Hirnschlag nicht überlebt.

Kosten von Kanton zu Kanton verschieden

Dass notfallmässige Rettungsaktionen in solchen Fällen lebenswichtig sind, ist unbestritten. Unbestritten ist aber auch, dass diese ins Geld gehen können. «Die Kosten für die Rettungstransporte sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Ein Rettungseinsatz bei einem Herzinfarkt kostet im Kanton St. Gallen über 1800 Franken, im Kanton Aargau aber nur etwas über 800 Franken», so Felix Schneuwly, Krankenkassen-Experte bei comparis.ch.

Grundversicherung: nur Hälfte

«Die Grundversicherung beteiligt sich an den Kosten, wenn der Transport aus medizinischer Sicht notwendig ist», betont er. Das heisst, sie bezahlt die Hälfte der Kosten, bis zu maximal 500 Franken pro Jahr. Wer eine bessere Deckung möchte, benötigt eine Zusatzversicherung. «Kann dem Patienten ein Transport im Privatauto oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zugemutet werden, zahlt die Krankenkasse nichts, ausser wenn der Transport medizinisch notwendig ist und die Krankenkasse mit dem Transportunternehmen einen Tarifvertrag hat», hält Schneuwly fest. «Da bei einem Notfall oft jede Minute über Leben und Tod entscheidet, sollte man aber möglichst rasch die Ambulanz bestellen und in diesem Moment nicht über Kosten und Versicherungsdeckung nachdenken.»

Notfälle sind meist Unfälle

Denn gemäss Krankenversicherungsgesetz hat ein Fahrgast grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihm die Kosten der ärztlich verordneten Transporte unabhängig vom gewählten Transportmittel aus der Grundversicherung bezahlt werden, falls der Transport nicht mit einem öffentlichen Transportmittel erfolgen kann. So wird im Notfall oft ein Taxi angefordert, um möglichst schnell ins Spital zu gelangen. Doch Vorsicht: «Die Kosten werden von der Krankenkasse meist nur übernommen, wenn das Taxiunternehmen einen Tarifvertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen hat», erklärt der Versicherungsexperte weiter.

Die meisten Notfälle, für die ein Rettungstransport bestellt werden muss, sind Unfälle. Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist über den Arbeitgeber obligatorisch gegen die Folgekosten von Unfällen versichert. Ist dies nicht der Fall, so muss bei der Krankenversicherung die obligatorische Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Wer zahlt bei Unfall im Ausland?

Wer im Ausland einen medizinischen Notfall/Unfall hat, für den gilt dieselbe Versicherungsdeckung wie in der Schweiz, sofern sich der Notfall in einem EU- oder EFTA-Staat ereignet. «Die Franchise läuft separat, bereits in der Schweiz selber bezahlte medizinische Leistungen werden nicht angerechnet», erklärt Felix Schneuwly. Wer in Ländern ausserhalb des EU-/EFTA-Raums krank wird oder verunfallt, sollte gut versichert sein. Dies gelte insbesondere für Länder mit teuren Gesundheitssystemen wie die USA, Kanada oder Japan. «Es ist daher sinnvoll, eine entsprechende Ferienversicherung abzuschliessen.»

Rega-Gönner nicht automatisch versichert

Wenn ein Transport mit dem Rettungshelikopter der Rega nötig wird, kann dies teuer werden. Auch die Leistungen der Rega werden zu Lasten der Grundversicherung nur zur Hälfte und bis zum Maximalbetrag von 500 Franken pro Jahr vergütet. Ausserdem besteht kein Rechtsanspruch. «Wer Rega-Gönner ist, hat nicht automatisch einen Anspruch auf Rettungsflüge», so Felix Schneuwly. Das heisst: Die Rega muss ihre Gönner nicht gratis retten. Bei Rückführungen aus dem Ausland kann sie ihren Gönnern die Kosten für einen Repatriierungs-Einsatz erlassen, falls Versicherungen, Krankenkassen oder andere leistungspflichtige Dritte nicht oder nur teilweise dafür aufkommen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Rega-Ambulanzjet zum Einsatz kommt oder ob der Patient/die Patientin im Linienflugzeug repatriiert wird. «Für notfallmässige Behandlungen im Ausland zahlt die Rega nicht.» Diese Deckung erhält man bei der Krankenkasse oder einer Auslandversicherung. Die Rega-Gönnerschaft ist dann ein Vorteil, wenn die Rettungskosten von der Versicherung nicht gedeckt sind.