Lassen Sie es nicht brenzlig werden!

Über dem Feuer gegrilltes Fleisch zählt zu den Sommergenüssen. Und am 1. August freuen wir uns, Feuerwerk an­zuzünden. Doch aufgepasst: Wissen Sie, was zu tun ist, wenn sich jemand dabei verbrennt?

Die langen warmen Tage ziehen uns ins Freie. Wir grillen zu Hause, beim Wandern, im Wald, am See. Wann immer es Wetter und Zeit zulassen, spielen wir im Sommer gerne mit dem Feuer. So auch am 1. August, dann zusätzlich mit Feuerwerk. Doch auch wenn wir uns noch so geübt und sicher fühlen: Viele unterschätzen das Risiko! Ein Moment der Unaufmerksamkeit und es ist passiert. Eine Verbrennung muss schnell und richtig behandelt werden, sonst kann sie für den Rest des Lebens üble Narben hinterlassen. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und lesen Sie, was im Notfall zu tun ist.

Kühlen Kopf bewahren

Wenn es brenzlig wird, bleiben Sie cool, denn jetzt ist es wichtig, dass schnell und richtig gehandelt wird. Bei Verbrennungen sind die ersten Sekunden und Minuten entscheidend. Beseitigen Sie sofort die Gefahr, und kühlen Sie so rasch wie möglich, aber bitte richtig: Niemals mit Eis und auch nicht mit eiskaltem Wasser. Denn durch extremen Kältereiz ziehen sich die Gefässe sogleich zusammen und stören die Durchblutung. Deshalb besser mit etwa
20 bis 25° Celsius kühlem Wasser behandeln, was ungefähr der Zimmertemperatur entspricht. Das reicht aus, um dem Gewebe die Wärme zu entziehen und ein sogenanntes Nachbrennen zu verhindern. Viele machen den Fehler, dass sie zu wenig geduldig sind, es dürfen gut und gerne 15 Minuten sein.

Verbrennungen 1. Grades

Bei Verbrennungen ersten Grades ist lediglich die Epidermis, die oberste Hautschicht, betroffen. Diese haben Rötungen, Schmerzen und manchmal leichte Schwellungen zur Folge. Wie bereits beschrieben, soll sofort gekühlt werden. Bildet sich doch eine kleine Brandblase, können Sie ein kühlendes Gel auftragen. Die Brandblase ist ein Schutz vor Infektionen, lassen Sie diese also von alleine abheilen! In der Regel ist es nicht nötig, den Arzt zu konsultieren – ausser, es handelt sich um Verbrennungen im Gesicht, an Genitalien oder um sehr grossflächige Verbrennungen.

Verbrennungen 2. Grades

Typisch ist die Blasenbildung, der Wundgrund ist weisslich, die Schmerzen sind stark. Die Verletzungen reichen bis in die tiefere Hautschicht, die Dermis. Sie sollten von einem Arzt behandelt werden, vor allem dann, wenn mehr als zwei bis drei Prozent der Haut betroffen sind. Als Faustregel zur Bestimmung der verbrannten Fläche gilt: Die Handgrösse des Betroffenen entspricht einem Prozent der Körperoberfläche. Arm oder Kopf entsprechen neun Prozent, ein Bein oder eine Seite des Rumpfes 18 Prozent. Auch wenn die Verbrennungen Gesicht, Gelenke oder den Genitalbereich betreffen, ist unbedingt ein Arzt zu konsultieren.

Brennen Kleider oder Haare, das Feuer sofort mit Wasser oder durch Einwickeln in Decken, Tücher oder Kleider, notfalls durch Wälzen am Boden, löschen. Verbrannte Kleidung und Schmuck – sofern sie nicht am Körper kleben – ausziehen und die betroffenen Stellen kühlen. Besonders beim Kühlen von grossflächigen Verbrennungen ist Vorsicht geboten: Den Verunfallten nie alleine lassen und das Wasser nicht zu kalt bereitstellen – eine Unterkühlung droht. Nach dem Kühlen sollten die Brandwunden mit Klarsichtfolie oder feuchten sterilen Tüchern, die nicht fusseln und kleben, abgedeckt werden.

Verbrennungen 3. Grades

Verbrennungen dritten Grades zerstören die Nervenzellen, verbrannte Körperteile schmerzen daher nicht mehr, die Haut ist typischerweise grau, weiss oder schwarz. In diesem Fall muss unverzüglich der Notarzt gerufen werden, auch wenn bei diesem Verbrennungsgrad, wie bereits erwähnt, häufig keine Schmerzen mehr empfunden werden. Verzichten Sie auf Kühlung mit Wasser. Besser ist, die Brandwunde – sofern möglich – trocken und steril zu verbinden. Bereits bei zehn Prozent verbrannter Körperoberfläche kann die Situation lebensbedrohlich werden, bei Kindern liegt die kritische Grenze gar bei fünf Prozent. Weil eine Notoperation bevorstehen könnte, den Verletzten nicht trinken oder essen lassen. Auf keinen Fall dürfen auf Verbrennungen zweiten und dritten Grades Hausmittel und Salben oder Gels aufgetragen werden.

Also dann: Immer schön vorsichtig sein und möglichst dafür sorgen, dass Ihr Sommer nicht brenzlig wird.

Grillieren Sie auf Nummer sicher

  • Beim Grillieren auf Spiritus, Benzin und andere Beschleuniger verzichten.
  • Immer einen Eimer Wasser (kein Eis!) griffbereit haben, damit allfällige Verbrennungen 1. und 2. Grades sofort gekühlt werden können.
  • Handy-Gebot: Ein Feuer im Wald? Sofort die Feuerwehr 118 oder die Polizei 117 verständigen. Auch wenn es zu schweren Verbrennungen kommt, ist das Handy unterwegs Gold wert – sofort den Sanitäts-Notruf 144 wählen!
  • Nie in geschlossenen Räumen grillieren, dies kann zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen. Auch verglaste Balkone gelten als geschlossene Räume. Anzeichen: Kurzatmigkeit, Schwindel, Erbrechen, Sehstörungen, Muskelschwäche. Mit Betroffenen sofort an die frische Luft gehen und den Notarzt rufen.