Leonard

So lief die Gerichtsverhandlung in Österreich

Der Schlagersänger Leonard musste wegen einer Bagatelle vor Gericht antraben. Nun ist es für ihn besser herausgekommen, als er zu hoffen wagte.

Andrea Butorin

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Kommt mit einem blauen Auge davon: Sänger Leonard. Stefan Peter Lucerne

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Er ist mit einem blauen Auge davongekommen! Der Urner Schlagersänger Leonard (61) musste letzte Woche vor dem Bezirksgericht Dornbirn (A) antraben. Sein «Vergehen»: Weil er in der vorarlbergischen Stadt die Autobahnauffahrt verpasst hatte, wendete er auf einem Privatgrundstück. In einem Brief forderte ihn daraufhin ein Anwalt auf, wegen dieser «Besitzstörung» 350 Euro zu bezahlen. Denn wie sich herausstellte, ist es in Österreich ein regelrechtes Geschäftsmodell geworden, Menschen, die auf Privatgrund parkieren oder gar bloss wenden, wegen «Besitzstörung» hoch zu büssen oder gar zu verklagen.
Leonard, mit bürgerlichem Namen Carlo Schenker, ging auf die Forderung nicht ein, woraufhin die Vorladung vor Gericht ins Haus flatterte. Der Schlagersänger ärgerte sich, extra erneut nach Dornbirn fahren zu müssen. Und er befürchtete, dass ihn die Angelegenheit teuer zu stehen kommt.

Er muss nur einen Mini-Betrag zahlen

Doch nach dem Gerichtstermin sagte er zur GlücksPost: «Es ist viel besser gelaufen, als ich erwartet hatte.» Der Anwalt schlug vor Ort einen Vergleich vor, und Leonard musste lediglich 70 Euro bezahlen. «Es hat sich also doch gelohnt, sich von der Erstforderung nicht einschüchtern zu lassen. Ich bin froh, diese unschöne Angelegenheit vom Tisch zu haben», sagt Leonard weiter. Denn juristisch weitergezogen wird das Verfahren nicht.
«Allerdings werde ich mich in Zukunft in Österreich nur noch wie auf einem Minenfeld bewegen», so Leonard abschliessend.

Österreichischer Staat handelt

Das muss er allerdings nicht mehr lange tun. Denn die Ironie der Geschichte: Ab Januar könnte sich diese Geschichte so nicht mehr ereignen. Österreich schiebt dem «Geschäftsmodell», dem Leonard zum Opfer gefallen ist, per nächstem Jahr einen Riegel: Die Bussen sollen niedriger und die Rechtsprechung vereinheitlicht werden: Bagatellfälle wie derjenige von Leonard dürften somit nicht mehr vor Gericht landen.

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